Scheidungsanwalt Fritzlar



IHR SCHEIDUNGSANWALT IN FRITZLAR


Rechtsanwalt Carsten Drastik
Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen

05622 1771
Scheidung Fritzlar
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Familienrecht bzw. Scheidungsanwalt in Kassel, Fritzlar und Umgebung?

Scheidung nach Maß


Trennung und Scheidung stellen den gewohnten Alltag auf den Kopf und hinterlassen komplizierte offene Fragen: Welche Scheidungskosten kommen auf mich zu? Wie ist der Ablauf einer Scheidung? Wer bekommt das Sorgerecht? Wie hoch ist der Unterhalt? Brauche ich einen Scheidungsanwalt?

Viele Fragen. Melden Sie sich bei uns. Wir haben die Antwort. Als Scheidungsanwälte führen wir Sie mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen durch Ihre Scheidung.


0561 701 69 100
Schei­dungs­kosten

Was kostet die Scheidung? Welche Gerichtskosten und Anwaltskosten sind zu zahlen? Wer zahlt?
Wir informieren Sie über die anfallenden Kosten der Scheidung und klären vorab, ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.

Tren­nung

Die Ehe ist gescheitert. Muss das Trennungsjahr eingehalten werden? Was tun, wenn man nicht aus dem gemeinsamen Zuhause ausziehen kann?
Eine erfolgreiche Scheidung sollte gut vorbereitet sein, um Kosten und Nerven zu schonen. Da jede Trennung individuell verläuft, sollten Sie spätestens in der Trennungszeit gut beraten sein.

Tren­nungs­­unter­halt

Was sollte beim Trennungsunterhalt beachtet werden? Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?
Der Trennungsunterhalt muss umgehend verlangt werden, da Rückstände nicht nachträglich
gefordert werden können.
Mit der frühzeitigen Beratung beim Scheidungsanwalt sorgen Sie dafür, dass Ihr Neustart finanziell gesichert ist.

Schei­dung

Wie läuft das Gerichtsverfahren ab? Braucht jeder Ehepartner einen Anwalt?
Nur bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, dass die antragstellende Partei anwaltlich vertreten ist und der andere Ehepartner ohne Rechtsvertreter der Scheidung zustimmt. Im Gerichtstermin müssen die Ehepartner persönlich anwesend sein. Das Familiengericht entscheidet über die Scheidung und den Versorgungsausgleich, also die Verteilung der Rentenansprüche, durch Beschluss. 

0561 701 69 100

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

 

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 

 

Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.

 

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:

 

Familienrecht: 120 Fälle. Mindestens die Hälfte der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt.

 


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